Beurkundung
Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung vorgeschrieben – z.B. beim Immobilienkauf, Ehevertrag, Erbvertrag, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc. Darüber hinaus können Sie auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie vom Notar ohne zusätzliche Kosten umfassend rechtlich beraten werden. Außerdem hat die notarielle Urkunde einen wesentlich höheren Beweiswert gegenüber der Schriftform. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Notarurkunde sofort vollstreckbar zu gestalten, so dass mit der Notarurkunde ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Onlinebeurkundung
Im gesellschaftsrechtlichen Bereich sind auch reine Onlinebeurkundungen und - beglaubigungen möglich die gerne von uns durchgeführt werden.
Beglaubigung
Auch wenn Ihre Geschäftspartner oder sonstige Personen Ihnen blind vertrauen könnten: Nicht immer tun sie es. Oft ist die notarielle Beglaubigung kraft Gesetz erforderlich – z.B. bei Anmeldungen zum Handelsregister und bei Anträgen im Grundbuchverfahren. Hier können wir helfen: Wir beglaubigen die Echtheit Ihrer Unterschrift und von Kopien Ihrer Dokumente. Mit unserem Siegel als Notar ist die Gewähr der Echtheit und der Identität des Unterzeichners verbunden – für jeden, überall. Sogar im Ausland: Soweit erforderlich kümmern wir uns auf Wunsch auch um etwa erforderliche Überbeglaubigungen und Apostillen. Unkompliziert. Sicher.
Streitschlichtung, Schiedsrichtertätigkeit
Wenn sich zwei Streiten, fragt man einen Dritten: Bayerische Notare sind Kraft Gesetzes befugt, bei Streitigkeiten zu schlichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die notarielle Streitschlichtung sogar Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsprozesses. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch gerne als Mediator oder Schiedsrichter in Schiedsverfahren zur Verfügung.
Tatsachenbescheinigung, Notarielle Prioritätsfeststellung
Ihr Notar kann auf Ihren Antrag für Sie auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem er über von ihm wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichtet. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.
Haben Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen (z.B. Musikstück, Erfindung eines Gesellschaftsspiels, Entwicklung eines Computerprogramms oder sind Sie Autor eines Romans), dann kann eine sog. Notarielle Prioritätsfeststellung Sie vor dem Verlust Ihres Urheberrechtes schützen. Dies ist besonders dann notwendig, wenn Sie mit Ihrem Werk an Dritte herantreten wollen, bei denen Sie sich nicht sicher sein können, dass Ihre Ideen nicht vielleicht unberechtigt kopiert werden. Die notarielle Prioritätsfeststellung weist nach, dass Sie der erste waren, der die Idee hatte und damit Urheberrechtsschutz genießt.