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Warum zum Notar?

Gründe die Tätigkeit des Notars

Notare stehen für Neutralität, Kompetenz und Zuverlässigkeit. Der Notar hat die Aufgabe, Sie im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege bei wichtigen Rechtsvorgängen zu begleiten. Er bietet Ihnen für Ihre Geschäfte und rechtlichen Anliegen eine rechtssichere Formulierung und rechtswirksame Umsetzung Ihrer Wünsche. Notarielle Urkunden haben höchste Beweiskraft und sind auch ohne Gerichtsprozess vollstreckbar. Eine Beratung zu Ihrem Anliegen löst keine Mehrkosten aus und ist in der Beurkundungsgebühr enthalten. Mit einer notariellen Urkunde können später Kosten (etwa für Erbscheine, Betreuung, Gerichtsgebühren) und oft auch Steuern gespart werden. Kurzum: Sie erhalten eine rechtssichere und hochwertige, zugleich aber auch kostengünstige Lösung für Ihre rechtlichen Anliegen.

Privatpersonen

Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit. Das beginnt schon bei der ersten Kontaktaufnahme. Wir hören Ihnen zu und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Nur so können wir die für Sie maßgeschneiderte Lösung erkennen und zusammen mit Ihnen entwickeln. Sei es für eine Beurkundung oder wenn es einfach nur schnell gehen muss: Wir kümmern uns um Sie.

Unternehmer

Als Unternehmer erwarten Sie Professionalität, Flexibilität, Schnelligkeit. Und Zuverlässigkeit. Dafür stehen wir. Effizient. Für alles, was ein Unternehmen von einem Notar braucht. Auch zur Abwicklung komplexer Transaktionen mit einer Vielzahl von Beteiligten. Wir sind auf Sie vorbereitet.

Unsere Leistungen für Sie

Beurkundung
Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung vorgeschrieben – z.B. beim Immobilienkauf, Ehevertrag, Erbvertrag, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc. Darüber hinaus können Sie auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie vom Notar ohne zusätzliche Kosten umfassend rechtlich beraten werden. Außerdem hat die notarielle Urkunde einen wesentlich höheren Beweiswert gegenüber der Schriftform. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Notarurkunde sofort vollstreckbar zu gestalten, so dass mit der Notarurkunde ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

 

Onlinebeurkundung
Im gesellschaftsrechtlichen Bereich sind auch reine Onlinebeurkundungen und - beglaubigungen möglich die gerne von uns durchgeführt werden.


Beglaubigung

Auch wenn Ihre Geschäftspartner oder sonstige Personen Ihnen blind vertrauen könnten: Nicht immer tun sie es. Oft ist die notarielle Beglaubigung kraft Gesetz erforderlich – z.B. bei Anmeldungen zum Handelsregister und bei Anträgen im Grundbuchverfahren. Hier können wir helfen: Wir beglaubigen die Echtheit Ihrer Unterschrift und von Kopien Ihrer Dokumente. Mit unserem Siegel als Notar ist die Gewähr der Echtheit und der Identität des Unterzeichners verbunden – für jeden, überall. Sogar im Ausland: Soweit erforderlich kümmern wir uns auf Wunsch auch um etwa erforderliche Überbeglaubigungen und Apostillen. Unkompliziert. Sicher.


Streitschlichtung, Schiedsrichtertätigkeit

Wenn sich zwei Streiten, fragt man einen Dritten: Bayerische Notare sind Kraft Gesetzes befugt, bei Streitigkeiten zu schlichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die notarielle Streitschlichtung sogar Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsprozesses. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch gerne als Mediator oder Schiedsrichter in Schiedsverfahren zur Verfügung.


Tatsachenbescheinigung, Notarielle Prioritätsfeststellung

Ihr Notar kann auf Ihren Antrag für Sie auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem er über von ihm wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichtet. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

Haben Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen (z.B. Musikstück, Erfindung eines Gesellschaftsspiels, Entwicklung eines Computerprogramms oder sind Sie Autor eines Romans), dann kann eine sog. Notarielle Prioritätsfeststellung Sie vor dem Verlust Ihres Urheberrechtes schützen. Dies ist besonders dann notwendig, wenn Sie mit Ihrem Werk an Dritte herantreten wollen, bei denen Sie sich nicht sicher sein können, dass Ihre Ideen nicht vielleicht unberechtigt kopiert werden. Die notarielle Prioritätsfeststellung weist nach, dass Sie der erste waren, der die Idee hatte und damit Urheberrechtsschutz genießt.

Sprachen

Beurkundung
Eine Beurkundung kann nicht nur auf Deutsch, sondern unter Umständen auch auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Schwedisch erfolgen.


Beglaubigung

Der zu beglaubigende Text kann auch in einer Fremdsprache abgefasst sein. Es muss nur der Inhalt plausibel gemacht werden können.

Beglaubigungsvermerke können von uns auch auf Englisch, Französisch, Italienisch und Schwedisch erstellt werden, weitere Sprachen auf Anfrage.

 

Entwürfe
Für die viele Verträge und Urkunden kann auch der Vertragstext von uns auf Englisch entworfen werden.

 

Kommunikation
Eine Kommunikation auf Englisch gehört für uns und viele unserer Mitarbeiter zum Arbeitsalltag. Im Einzelfall ist auch ein Kontakt über andere Fremdsprachen möglich.

Der Ablauf im Notariat

1. Erfassung Ihrer Wünsche und ggf. Beratung
In der Regel wird in einem ersten Schritt Ihr Anliegen mit mir oder einem meiner Mitarbeiter vorbesprochen. Zusammen mit Ihnen ermitteln wir, ob es für Sie Handlungsbedarf gibt, welche Optionen Sie haben und welche Vor- und Nachteile diese aufweisen. Stets suchen wir die kostengünstigste unter den sicheren Lösungen, bei Geschäften zwischen mehreren Beteiligten versuchen wir eine ausgewogene Lösung zu finden.

In einfacheren Fällen kann aber auch direkt ein Entwurf zu Ihren Angaben erstellt werden.

2. Entwurfserstellung
Auf Basis Ihrer Angaben und dem Ergebnis der Beratung erstellen wir für Sie einen ersten Entwurf der gewünschten Urkunde(n) und stimmen diesen mit Ihnen und ggf. auch Ihrem Steuerberater sowie den weiteren Parteien ab. Etwaige Änderungswünsche werden von uns eingearbeitet und auf Wunsch auch besprochen.

3. Beurkundung
Ist der Entwurf mit allen Beteiligten abgestimmt wird ein Beurkundungstermin vereinbart. Dort wird nach Feststellung der Identität aller Beteiligten (idR. Personalausweis/Reisepass) die Urkunde vorgelesen und Schritt für Schritt erklärt. Fragen sind jederzeit möglich und erwünscht. Nach Einarbeitung letzter Änderungen wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterzeichnet und damit wirksam. Per Post senden wir allen Beteiligten eine Abschrift zu.

4. Vertragsvollzug
Meist ist für die Vollendung Ihres Geschäfts eine Eintragung im Grundbuch oder in öffentlichen Registern wie dem Testaments-, Vereins- oder Handelsregister erforderlich. Wir holen alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen bei Behörden und anderen Institutionen ein. Wir teilen Ihnen ggf. mit, wenn Zahlungen an die andere Vertragsseite zu erfolgen haben und benachrichtigen Sie zum Abschluss, sobald alles eingetragen und erledigt ist.

Fachbereiche

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Grundstücksrecht


Auf sicherem Boden
Das Grundstücksrecht zählt zu den Kernkompetenzen des Notars. Beurkundung von Kaufverträgen, Eintragung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Reallasten, Bestellung eines Erbbaurechtes, Aufteilung eines Grundstückes in Wohnungs- und Teileigentum. Als Notar begleite ich Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Grundbesitz. Von der einfachen Grundbucheintragung bis zum kompletten Verkauf. Wir übernehmen die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung für Sie.

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Verkauf einer Immobilie


Nicht ohne Grund...
… schickt der Gesetzgeber vor allem bei Immobilientransaktionen die Vertragsteile zu einem Notar. Schließlich geht es um viel Geld, weshalb eine professionelle und unparteiliche Abwicklung notwendig ist. Schon der Begriff „Immobilie” kann verschiedenste Bedeutung haben: Grundstück, Eigentumswohnung, Teileigentum, Erbbaurecht, Wohnungserbbaurecht, Grundstücksgesellschaft – jede Form des Immobilieneigentums unterliegt anderen Regeln.

Selbstverständlich können Sie im Vorfeld mit sämtlichen Fragen auf uns zukommen. Die Beurkundung selbst stellt die Schlusskontrolle dar. Erst wenn alles komplett ist und verstanden wurde erfolgt die Vertragsunterzeichnung mit welcher der Vertrag verbindlich wird. Den anschließenden Vollzug erledigen wir für Sie. Dieser umfasst insbesondere den Kontakt zum Grundbuchamt, das Einholen von Zustimmungen Dritter, die Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an Finanzämter und Behörden, das Anfordern von Löschungsunterlagen und die Information Ihrer Banken und Kreditgeber.

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Aufteilung & Bildung von Wohnungseigentum


Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Vor allem im innerstädtischen Bereich ist das Wohnungseigentum der Regelfall: Ein einheitliches Grundstück wird in mehrere rechtlich selbständige Einheiten aufgeteilt: Wohnungs- und Teileigentum. Auf Wunsch gehen wir die Aufteilungspläne mit Ihnen durch, prüfen die Details und kümmern uns um die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten. Was muss Sondereigentum werden? Was Gemeinschaftseigentum? Welche Sondernutzungsrechte können oder müssen eingeräumt werden? Welche Regelungen sind in der Gemeinschaftsordnung vorzusehen? Wer muss für welche Kosten aufkommen? Braucht die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter? Einen Beirat? Ist es sinnvoll, den Verkauf von Sondereigentum an die Zustimmung des Verwalters oder sonstiger Personen zu koppeln? Wir bereiten die erforderlichen Urkunden vor, gehen Vor- und Nachteile jeder Regelung mit Ihnen durch und kümmern uns um deren Vollzug.

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Grundschuld


Aber sicher…
Eine Grundschuld gibt durch ihre Eintragung im Grundbuch beispielsweise einer Bank Sicherheit. Bleiben Sie der Bank die Rückzahlung schuldig, kann die Bank den belasteten Grundbesitz versteigern oder Ihr Hab und Gut pfänden. Mit der notariellen Urkunde spart sich Ihre Bank eine lange Klage vor Gericht.

Damit auch Sie abgesichert sind, wird ein Sicherungsvertrag abgeschlossen, der gewisse Schranken setzt. Dieser wird in der Regel bei der Bank zusätzlich zum Darlehensvertrag unterschrieben. Der Sicherungsvertrag regelt den Sicherungszweck der Grundschuld.

Darüber hinaus werden Sie durch das Gesetz geschützt. Denn vor einer Versteigerung des Grundstückes ist die Kündigung der Grundschuld mit einer Frist von sechs Monaten erforderlich.

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Projektentwicklung, Bauträger


Wenn nackte Erde zu Wohnraum wird
Projektentwicklung bedeutet Veredelung. Ob Wohnraum oder Gewerbe. In beiden Fällen geht es um die Koordinierung zahlreicher Einzelaspekte: Baurechtliche Zulässigkeit. Abgleich öffentlich-rechtlicher Anforderungen an das konkrete Projekt. Grundstückserwerb. Planung. Vermarktung. Projektfinanzierung. Parzellierung. Dienstbarkeiten. Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum. Und vieles mehr.

MABV, Reform des Bauträgervertrags, Baubeschreibung, interessengerechte Regelung von Abnahme, Übergabe und Fertigstellung, egal ob Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Geschosswohnungsbau, bei Bauträgerverträgen gibt es vieles zu beachten.

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Gesellschaftsrecht


In guter Gesellschaft
Mit notarieller Begleitung befinden Sie sich stets in guter Gesellschaft. Bei der Gründung Ihres Unternehmens geht es zunächst um die Wahl der richtigen Rechtsform. Dabei unterstützen wir Sie mit unserer Sachkompetenz und unserer Erfahrung.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind auch reine Onlinebeurkundungen möglich. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Auch nach der Gründung bleiben wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie z.B. bei

  • der Vorbereitung und Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen (z.B. zur Änderung des Gesellschaftsvertrages, Erhöhung des Stammkapitals, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern),
  • der Protokollierung von Hauptversammlungen,
  • der Aufnahme weiterer Gesellschafter,
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Geschäftsantielen sei es als share oder als asset deal
  • Beurkundung von Beteiligungsverträgen zur Stärkung der Kapitalbasis Ihres Unternehmens,
  • Umwandlungsvorgängen z.B. zur Verschmelzung Ihres Unternehmens mit einem anderen Unternehmen, Aufspaltung Ihres Unternehmens in zwei Teilbetriebe, Ausgliederung eines Unternehmensteils auf eine neue Gesellschaft und Formwechsel zur Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens,
  • Beurkundung von Unternehmensverträgen,
  • allen erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister,
  • Verpfändung von Geschäftsanteilen, Treuhandverträge,
  • Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge
  • und zu guter Letzt: auch bei einer möglichen Liquidation Ihres Unternehmens finden wir die richtige Lösung für Sie.

 

Bei allen Fragen können Sie jederzeit auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Notariat zurückgreifen. Selbstverständlich arbeiten wir auch eng mit Ihnen, Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern zusammen für eine ganzheitliche Lösung zu Ihrem Nutzen zusammen.

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Unternehmensgründung


Mit gutem Grund
Bei der Gründung Ihres Unternehmens sehen wir uns. Und das ist gut so. In den meisten Fällen geht es nicht ohne Notar: Ob Sie die klassische GmbH, deren „kleine Schwester” in Form der Unternehmergesellschaft, eine Aktiengesellschaft oder gar eine Kommanditgesellschaft auf Aktien gründen wollen. Dies alles geht nur mit Notar. Aber auch bei allen anderen Unternehmensformen, welche in das Handelsregister eingetragen werden müssen, wie etwa EInzelkaufmann, Kommanditgesellschaften (KG) oder Offenen Handelsgesellschaften, bedarf es der Mitwirkung eines Notars. Das sieht der Gesetzgeber aus guten Gründen so vor. Denn bei der Wahl der Rechtsform gilt es viel zu bedenken. Fragen der Haftung und Vertretung. Steuerliche Aspekte. Kapitalaufbringung und Kapitalbeschaffung. Aufnahme weiterer Gesellschafter. Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Wir unterstützen Sie in jedem Stadium. Angefangen bei der Wahl der Rechtsform. Weiter bei der Formulierung des Gesellschaftsvertrages. Nach der Beurkundung kümmern wir uns um den zügigen Vollzug des Ganzen im Handelsregister. Wir unterstützen Sie auch bei der Gründung freiberuflicher Partnerschaftsgesellschaften und deren Eintragung in das Partnerschaftsregister sowie bei der Gründung von Genossenschaften und deren Eintragung in das Genossenschaftsregister.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gesellschaften können auch durch reine Onlinebeurkundung gegründet werden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

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Verkauf eines Unternehmens,
Beteiligung


Einfach kann jeder
Der Verkauf oder Erwerb eines Unternehmens kann ganz einfach sein. Ist er aber in der Regel nicht. Schon die Festlegung, was genau verkauft wird, bedarf sorgfältiger Überlegung und hat auch Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises. Soll das ganze Unternehmen gekauft werden oder nur eine Beteiligung erfolgen? Share-deal oder Assest-deal? Sollen neue Anteile geschaffen werden oder bestehende übertragen werden? Was ist mit den Verbindlichkeiten? Den IP-Rechten? Den Lieferverträgen? Der Abwicklung der Kaufpreiszahlung? Soll der Verkäufer weiter im Unternehmen mitarbeiten? Wann geht das Unternehmen endgültig auf den Käufer über? Wie sieht es mit der Finanzierung des Kaufpreises aus? Welche Sicherheiten braucht die Bank? Im Dialog mit Ihnen, Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern kümmern wir um Ihren Vertrag und seine rechtlichen Feinheiten. Damit auch alles so vereinbart wird wie es gemeint ist und kein Vertragsteil ein unbedachtes Risiko eingeht. So unkompliziert wie möglich.

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Umstrukturierung, Umwandlung,
Einbringung


Aus Grün mach Blau
Die Gründe die Umstrukturierung eines Unternehmens können vielfältig sein: zB: Steuerliche Vorteile, etwa die Konsolidierung verschiedener Unternehmen in einem Konzern, die Schaffung einer klaren Holding-Struktur, die echte Vereinigung von zwei verschiedenen Unternehmen oder in Vorbereitung für einen Verkauf des Unternehmens oder eine Unternehmensnachfolge.

Wir beraten Sie zum bloßen Wechsel der Rechtsform (Formwechsel) über die Aufspaltung eines Unternehmens und die Abspaltung oder Ausgliederung von Teilbetrieben hin zur kompletten Verschmelzung von zwei selbständigen Unternehmen. Dabei ist sowohl das klassische Programm des Umwandlungsgesetzes oder alternative Einbringungs- oder Anwachsungsmodelle sowie eine Betriebsaufspaltung möglich – ganz so wie Sie es brauchen. Selbstverständlich immer in enger Abstimmung mit Ihnen, Ihren anwaltlichen Beratern und Steuerexperten.

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Registeranmeldung


Beschlossen ist gut. Registriert ist sicher.
Handelsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister. Was hier eingetragen ist, genießt öffentlichen Glauben. Wenn der eingetragene Vorstand oder Geschäftsführer unterschreibt, darf sich der Gegenüber darauf verlassen. Daher werden Eintragungen in öffentliche Register nicht einfach so vorgenommen, sondern nur, wenn der Berechtigte dies beantragt.

Der Notar erstellt oder prüft die Anmeldung, beglaubigt die Unterschrift des Berechtigten und leitet diese Anmeldung an das richtige Register weiter. Gerne beraten wir Sie auch im Vorfeld von Beschlüssen. Das hilft Registerzurückweisungen zu vermeiden.

Registeranmeldungen können auch online beglaubigt werden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Weitere Informationen zur Vereinsgründung finden Sie hier.

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Familienrecht


Gemeinsam oder einsam?
Wenn aus Freundschaft Familie wird oder aus Ehepartnern gute Freunde gibt es genügend zu regeln: Unterhalt. Rente. Güterstand. Sicherheit für Sie und Ihr Kind. Wahrscheinlich stellen Sie sich folgende Fragen: Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Welche Regelungen sind zulässig? Welche Risiken lassen sich absichern? Welche Vorteile bietet eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Welche Klausel hält vor Gericht? Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein und helfen Ihnen bei der Formulierung Ihres Vertrages.

Das gilt natürlich auch, wenn Ihre Familie Zuwachs bekommt: Adoptionen. Vaterschaftsanerkennung. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.

Selbstverständlich stimmen wir die vertraglichen Regelungen gerne auf Ihren Wunsch auch eng mit Ihrem Anwalt und Steuerberater ab.

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Ehevertrag


Drum prüfe wer sich ewig binde.
Bei der Ehe gibt es keine Garantie – weder für Ihren Bestand, noch für Ihr gutes Gelingen. Dazu ist das Leben zu vielfältig und die Zukunft zu ungewiss. Das gilt auch für Ihren Ehevertrag. Wir entwerfen für Sie einen Vertrag, welcher für Sie aus heutiger Sicht optimal ist. Ändern sich die Verhältnisse, passt der Vertrag vielleicht nicht mehr. In einem Scheidungsverfahren wird dies nochmals durch einen Richter überprüft. Deshalb ist es umso wichtiger, mit Ihnen im Vorfeld über Ihre Situation und Ihre Pläne zu sprechen. So führen wir Sie durch das Labyrinth vertraglicher Möglichkeiten und finden für Sie die passende Lösung. Angepasst auf Ihr Ehemodell. Mit Blick auf Ihre gemeinsame Zukunft. Egal ob beide erwerbstätig sind oder nur einer, ob Zweitehe, mit oder ohne Kinder.

Im Güterrecht können Sie fast alles vereinbaren. Vereinbaren Sie nichts gilt die sog. Zugewinngemeinschaft, welche nicht mit Gütergemeinschaft zu verwechseln ist. Auch ohne Ehevertrag bleibt das Vermögen beider Ehegatten getrennt. Nur am Ende wird verglichen. Wer hat jetzt wieviel mehr als am Anfang? Das nennt man Zugewinn. Der mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz in Geld auszahlen.

Wenn Sie das nicht wollen müssen Sie einen Ehevertrag abschließen. Zum Beispiel mit der Vereinbarung von Gütertrennung. Dann gibt es keinerlei Ausgleich im Scheidungsfall. Dies ist aber nicht immer die richtige Lösung.

Besser ist oft eine Modifikation des gesetzlichen Güterstandes. Hier können entweder einzelne Vermögensgegenstände aus der Berechnung des Zugewinnausgleiches herausgenommen werden. Zum Beispiel Wertsteigerungen aus Erbschaften der Eltern. Oder ein komplettes Unternehmen. Wenn Sie wollen, kann der Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall auch komplett ausgeschlossen werden. Das erhält Ihnen im Vergleich zu Gütertrennung im Erbfall alle Vorteile (für Steuern und Pflichtteilsansprüche).

Beim Unterhalt wird es diffiziler: Während der Ehe schulden Ehegatten sich gegenseitig je nach Leistungsfähigkeit Unterhalt. Nur die Zeit nach der Ehe lässt sich regeln: etwa durch Vereinbarung von Höchstbeträgen oder garantierten Mindestzahlungen. Konkrete Regelungen oder ein Ausschluss sind zu Kindesbetreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Erwerbslosigkeitsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Billigkeitsunterhalt denkbar. Sie müssen aber zu Ihrem Ehemodell passen.

Ebenso könnten Sie Regelungen zum Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rente nach Scheidung, treffen. Aber auch hier gilt: Konkrete Regelungen müssen zu Ihrem Ehemodell passen.

Wann Sie einen Ehevertrag beurkunden lassen, überlässt der Gesetzgeber Ihnen selbst: vor oder nach der Eheschließung.

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Scheidungsvereinbarung


Wir sind uns einig, dass wir uns nicht mehr einig sind.
Das ist zumindest ein Anfang, wenn die Zeit der Trennung kommt. Eine einvernehmliche Scheidung schont Nerven und Ressourcen. Je größer Ihre Einigung, desto weniger muss vor Gericht entschieden werden. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann dabei die Basis sein. Pflichten können so einvernehmlich festgelegt werden.

Vertragliche Vereinbarungen zum Unterhalt bei der Betreuung gemeinsamer Kinder oder bei Krankheit eines Ehepartners die vom gesetzlichen Grundmodell abweichen sind ohne angemessene Gegenleistung kaum möglich. Das gleiche gilt für einen völligen Ausschluss des Versorgungsausgleichs, da eine Scheidung keine Sozialfälle produzieren soll.

Anders stellt sich die Situation beim Zugewinn dar. Hier können Sie fast alles regeln. Solange das Gesamtbild stimmt. Wem was nach der Ehe bleibt bestimmen Sie. Auch den finanziellen Ausgleich: Sie entscheiden ob überhaupt, wieviel und wann.

Wichtiger Bestandteil jeder Scheidungsfolgenvereinbarung ist das Familienheim. Hier stellen sich die Fragen: Wer bleibt drinnen? Wer zahlt den anderen aus? Wer übernimmt die Schulden? Als Notar achte ich auf eine faire, sichere und ausgewogene Regelung und auf eine reibungslose Abwicklung mit Ihrer Bank, beim Grundbuchamt und zwischen Ihnen als Vertragspartnern.

Selbstverständlich arbeiten wir Hand in Hand mit Ihren Anwälten, Steuerberatern und Mediatoren.

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Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung


Der Airbag fürs Alter
Kein Mensch weiß, wie alt er wird. Wir wünschen Ihnen ein langes und gesundes Leben. Dann brauchen Sie keine Vorsorgevollmacht. Die Erfahrung lehrt uns jedoch: Nicht immer erfüllen sich unsere Wünsche. Wenn ein Mensch im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, wird für ihn von Gesetzes wegen durch das Gericht ein amtlicher Betreuer bestellt. Es sei denn er hat selber vorgesorgt und in guten Tagen bereits bestimmt, wer für ihn im Fall der Fälle tätig werden soll. Wir beraten Sie bei der Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht damit Sie keinen Betreuer brauchen.

Wenn Sie es wünschen, können Sie zusammen mit der Vorsorgevollmacht auch gleich Regelungen für Ihre medizinische Behandlung treffen für den Fall, dass Sie nicht mehr selber mit den Ärzten sprechen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Patientenverfügung so klar und verbindlich zu formulieren, dass auch Ihre behandelnden Ärzte Ihren Willen kennen und respektieren.

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Nichteheliche Lebensgemeinschaft


Keine Lust auf Trauring
Die gesetzlichen Regelungen der Ehe für Zusammenleben und Trennung gelten grundsätzlich nicht für unverheiratete Paare. Anders als Ehegatten steht Unverheirateten auch kein gesetzliches Erbrecht zu. Das kann zu unsachgerechten Ergebnissen führen. Wenn eine seit langer Zeit verfestigte Lebensgemeinschaft besteht. Wenn gemeinsame Investitionen etwa in eine Immobile getätigt wurden. Wenn gemeinsame Kinder aufgezogen werden. Wenn einer von beiden überraschend verstirbt.

Wir helfen Ihnen gerne, zu überlegen, welche Regelungen für das Zusammenleben oder für den Fall einer Trennung gelten sollen und halten diese in einem sog. Partnerschaftsvertrag fest. Wir beraten Sie zur Erbsituation und Absicherung des anderen Partners für den Fall des Todes.

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Erbrecht und Vermögensnachfolge


Ende gut – alles gut
Wer beizeiten vorsorgt, kann einen geordneten Übergang auf Angehörige und andere Wunschnachfolger erreichen. Ob zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod: Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile die es abzuwägen gilt. Oft ist eine kombinierte Lösung am Vorteilhaftesten. Nicht selten spielen auch steuerliche Aspekte eine erhebliche Rolle. Dies gilt in besonderem Maße für den Übergang von Immobilien und Unternehmensnachfolgen. Wir beraten Sie – auch Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater – und finden zusammen die Lösung, die am Besten zu Ihrer Situation passt.

Auch Erbe sein ist oft gar nicht so leicht, wie man denkt. Die Erbenstellung muss nachgewiesen werden und das Erbe oft auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Hier stehen wir Ihnen mit Rat, Tat und Urkunde zur Seite.

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Testament


Klare Regelungen helfen Ihren Erben.

In Ihrem Testamente können Sie festlegen, was nach Ihrem Tode gelten soll. Wenn Sie hier alles richtig machen, muss sich keiner über Ihren Nachlass streiten. Wir stehen Ihnen bei der richtigen Formulierung Ihres Testamentes mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite. Sollten Sie und Ihr Partner eine ganz verbindliche Lösung wünschen schafft ein notarieller Erbvertrag für Sie beide Sicherheit. Mit der Registrierung Ihres Testamentes im Testamentsregister und der amtlichen Verwahrung wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille auch nicht verloren geht.

Gerne helfen wir Ihnen durch das Dickicht von Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil und was es darüber hinaus sonst noch zu regeln gibt. Darüber hinaus erfordern spezielle Situationen besondere Regelungen: Unternehmertestament. Geschiedenentestament. Behindertentestament. Patchwork-Familie. Pflichtteilsentziehung. Sozialhilferegress. Ohne kompetenten rechtlichen Rat wird das Testament schnell zur Lotterie. Nutzen Sie unsere Erfahrung – für sich und Ihre Erben.

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Schenkung,
Vorweggenommene Erbfolge


Mit warmer Hand schenken…
Vieles lässt sich zu Lebzeiten besser regeln und ist auch steuerlich zu empfehlen. Wenn Sie rechtzeitig Ihr Vermögen auf die nächste Generation verteilen wollen, gibt es viel zu beachten: Wie sieht es mit meiner Absicherung im Alter aus? Welche Rechte will ich mir selbst vorbehalten? Kann der Beschenkte frei über das geschenkte Vermögen verfügen? Was ist, wenn er vor mir versterben sollte? Macht eine Familiengesellschaft Sinn? Welche Pflichtteilsrechte sind zu beachten? Wie können weichende Erben abgefunden werden? Gerne beraten wir Sie zu diesen Themen und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Wissen zur Verfügung.

Vor allem im betrieblichen Bereich gibt es zahlreiche steuerliche Fallstricke. Zum Beispiel: Stille Reserven. Solange sie still bleiben, stören sie nicht. Werden Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen entnommen, kann es aber teuer werden. Hier gilt es – Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater - steuerliche Risiken zu erkennen und zu lösen.

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Erbschaftsabwicklung


Erbe werden ist nicht schwer, Erbe sein dagegen sehr...
Wer ein Erbe antritt hat viel zu organisieren. Gibt es kein notarielles Testament, so wird meist ein Erbschein gebraucht. Die hierfür erforderliche eidesstattliche Versicherung können Sie bei uns beurkunden lassen. Wir leiten Ihren Erbscheinsantrag dann dem zuständigen Nachlassgericht zu.

Sind Sie zusammen mit anderen Personen, etwa Geschwistern, eine Erbengemeinschaft? Dann können Sie bei uns das Erbe untereinander aufteilen. Eine solche notarielle Erbauseinandersetzung oder auch Abschichtung ist vor allem bei geerbtem Grundbesitz erforderlich.

Oder soll das Erbe gar nicht angetreten werden? Dann beglaubigen wir Ihre Ausschlagungserklärung.

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Unternehmensnachfolge


Krönungsmesse oder Requiem?
Sowohl die Auswahl eines Unternehmensnachfolgers als auch die geordnete Übergabe an diesen sind wichtig um den Erfolg Ihres Unternehmens und auch Ihr Unternehmen langfristig auch für die nächsten Generationen zu sichern.

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen: In welcher Rechtsform soll das Unternehmen auf den Nachfolger übergehen? Sofort oder in mehreren Teilschritten? Was ist mit den Schulden? Welche Rolle kommt Ihnen künftig im Unternehmen zu? Wie kann die Versorgung von Ihnen und Ihrer Familie im Alter gesichert werden? Und wenn der Nachfolger nicht in der Familie zu finden ist: Auch der Verkauf Ihres Unternehmens, ist eine Möglichkeit, um es zu erhalten. Natürlich bleibt es nicht allein bei rechtlichen Aspekten. Auch Fragen des Steuerrechts spielen eine zentrale Rolle. Hier arbeiten wir auf Wunsch eng mit Ihren steuerlichen Beratern zusammen, um ein optimales Ergebnis zu Ihrem Vorteil zu erzielen. Zur Krönung Ihres Erfolges.