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Notarkosten

Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken.

Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar außer den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.

Gebührensystem

Notare erheben gesetzlich festgelegte Gebühren, deren Höhe sich unabhängig von Komplexität und Aufwand nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Dies hat für Sie folgende Vorteile:

  • Beratung inklusive:
    Beratung und Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon wie umfangreich die Vorbereitung war.
  • Transparenz:
    Die Kosten können schon vorab sehr konktret geschätzt und nachvollzogen werden.
  • Soziale Gebühr:
    Auch bei Geschäften mit geringerem Wert stehen die Kosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäftes. Es kann sich daher jeder eine gute Beratung leisten.
  • Einheitlichkeit:
    Die Tätigkeit kostet bei jedem Notar das Gleiche, weder darf eine höhere noch eine niedrigere Gebühr abgerechnet werden.
  • Richtigkeit:
    Die Richtigkeit der Kostenrechnungen des Notars wird regelmäßig von der Notarkasse geprüft, an die auch ein wesentlicher Teil der Gebühren abzuführen sind.

Näheres zur Berechnug von Notarkosten finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.
Gerne errechnen wir die Kosten Ihres geplanten Geschäfts vorab für Sie.